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   BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64   

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https://dejure.org/1964,4823
BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64 (https://dejure.org/1964,4823)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1964 - 1 StR 60/64 (https://dejure.org/1964,4823)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1964 - 1 StR 60/64 (https://dejure.org/1964,4823)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Unterschlagung und Betruges - Vereinbarung eines rechtswirksamen Besitzkonstitutes

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß der Senat an der in BGHSt 1, 262, 264 unter c) vertretenen Auffassung, daß in Fällen dieser Art entweder nur Unterschlagung oder nur Betrug gegeben sein könne, nicht festgehalten hat (vgl. Urt. vom 5. Januar 1954 - 1 StR 371/53 - und vom 11. November 1958 - 1 StR 455/58).

    Umgekehrt kann, was in BGHSt 1, 262, 263 noch nicht berücksichtigt ist, Betrug auch dann zu bejahen sein, wenn der Täter irrig annimmt, er habe dem zweiten Sicherungsnehmer Eigentum verschafft (vgl. BGHSt 3, 370; 15, 83).

  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64
    Umgekehrt kann, was in BGHSt 1, 262, 263 noch nicht berücksichtigt ist, Betrug auch dann zu bejahen sein, wenn der Täter irrig annimmt, er habe dem zweiten Sicherungsnehmer Eigentum verschafft (vgl. BGHSt 3, 370; 15, 83).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64
    Umgekehrt kann, was in BGHSt 1, 262, 263 noch nicht berücksichtigt ist, Betrug auch dann zu bejahen sein, wenn der Täter irrig annimmt, er habe dem zweiten Sicherungsnehmer Eigentum verschafft (vgl. BGHSt 3, 370; 15, 83).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 371/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß der Senat an der in BGHSt 1, 262, 264 unter c) vertretenen Auffassung, daß in Fällen dieser Art entweder nur Unterschlagung oder nur Betrug gegeben sein könne, nicht festgehalten hat (vgl. Urt. vom 5. Januar 1954 - 1 StR 371/53 - und vom 11. November 1958 - 1 StR 455/58).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 455/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß der Senat an der in BGHSt 1, 262, 264 unter c) vertretenen Auffassung, daß in Fällen dieser Art entweder nur Unterschlagung oder nur Betrug gegeben sein könne, nicht festgehalten hat (vgl. Urt. vom 5. Januar 1954 - 1 StR 371/53 - und vom 11. November 1958 - 1 StR 455/58).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21

    Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung

    Denn der Tatbestand der Unterschlagung setzt nicht voraus, dass die Handlung des Täters das Eigentum des Sicherungsnehmers rechtlich beseitigt oder beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 22. November 1966 - 1 StR 492/66 und vom 17. März 1964 - 1 StR 60/64; LG Lübeck, wistra 2013, 207, 208; LK-Vogel, StGB, 12. Aufl., § 246 Rn. 39); die Übereignung muss damit nicht wirksam sein.
  • LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12

    Unterschlagung von Sicherungseigentum der Finanzierungsbank

    Nach alledem kam es dem Angeklagten "ernstlich um die Ausschaltung des Sicherungseigentümers" an (BGH, Urteil vom 17. März 1964 - 1 StR 60/64 und Urteil vom 10. September 1953 - 1 StR 310/53; Fischer, StGB 59. Aufl. § 246 Rn. 7; vorher bereits BGHSt 1, 262, 264).
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